Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Es gibt verscheiden Genehmigungsverfahren für Großbauprojekte. Eines davon ist das Planfeststellungsverfahren. Ein Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich, vorgegebenes, förmliches Verwaltungsverfahren, das vom Eisenbahn- Bundesamt (EBA) als Genehmigungsbehörde durchgeführt wird.
Dies geschieht gesetzlich geregelt im Vorfeld von Projekten, die große Auswirkungen haben, wie dem Bau oder Ausbau einer Eisbahnstrecke ider auch eines Eisenbahnwerkes. Öffentliche und private Belange werden gegen und untereinander abgewogen, technische und rechtliche Aspekte geprüft.
Ein wesentlicher Teil des Planfeststellungsverfahrens ist das Anhörungsverfahren.
Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?

Was ist ein Anhörungsverfahren?
Zuerst legt die Stadt Cottbus/ Chóśebuz Planungsunterlagen zu einem Vorhaben öffentlich aus.
Dann können Betroffene, wie Träger öffentlicher Belange (z.B. Verbände, Unternehmen, Naturschutzbehörden, Tiefbauamt, etc.), oder Anwohnende ihre Belange einbringen und Einwendungen erheben.
Was ist ein Planfeststellungsbeschluss?
Das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist im Fall einer Genehmigung der Planfeststellungsbeschluss. Dieser beinhaltet die Genehmigung des Bauvorhabens. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss ist die Voraussetzung für den Baubeginn.
Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann bei Erfüllung besonders definierter Voraussetzungen eine Plangenehmigung erteilt werden. Das geschieht im Projekt Neues Werk Cottbus mit dem vorgezogenen Bauabschnitt einer zweigleisigen Halle.