Was sind Schutzgüter?
Durch die Werkerweiterung in Cottbus sind Eingriffe in Natur und Landschaft zwar unvermeidlich, sie können aber gemindert oder ausgeglichen werden. Es gilt das Prinzip: Wenn Verluste an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen nicht vor Ort zu kompensieren sind, werden sie an anderer Stelle gleichwertig ersetzt. Alle Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich gehören zur landschaftspflegerischen Begleitplanung des Projektes. Dabei werden naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Die Umweltplaner achten dabei auf verschiedene Schutzgüter und deren Wechselwirkungen:
- Die Menschen und ihre Gesundheit
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Boden, Wasser, Luft und Klima
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- Archäologische Funde und Denkmäler